Satzung
§ 1 NAME UND SITZ DES VEREINS
Der im Januar 1945 gegründete Verein führt den Namen "AkkordeonOrchester Felkel Ulm e.V." und hat
seinen Sitz in Ulm/Donau. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ulm eingetragen.
§ 2 VEREINSZWECK
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige kulturelle Zwecke und zwar insbesondere
durch die Pflege des Harmonikaspiels.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vor allem soll der Jugend die Möglichkeit geboten werden, das Harmonikaspiel zu lernen und zu pflegen.
Darüberhinaus soll der Verein ein Glied als Kulturträger der Stadt Ulm darstellen. Politische, rassistische,
religiöse oder private Zwecke dürfen innerhalb des Vereins nicht verfolgt werden.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
1.Der Verein besteht aus:
a) aktiven Mitgliedern, ab dem 18. Lebensjahr
b) Jugendlichen Mitgliedern
c) passiven Mitgliedern
d) Ehrenmitgliedern
2.Zur Aufnahme ist schriftliche Anmeldung beim Vorstand erforderlich.
3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern und die festgesetzten Beiträge
zu leisten. Mitglieder, die die Vereinsinteressen schädigen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Das gleiche gilt, wenn die Vereinsbeiträge nach Fälligkeit trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer
Frist von 3 Monaten bezahlt werden.
4.Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch schriftliche Austrittserklärung auf den Schluß des
Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten.
§ 4 VEREINSORGANE
Vereinsorgane sind
a) Vorstand (§ 5)
b) der Ausschuss (§ 6)
c) die Mitgliederversammlung (§ 7)
§ 5 VORSTAND
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassier und dem Schriftführer. Der 1.
Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, jeder ist allein
vertretungsberechtigt.
§ 6 AUSSCHUSS
Die Leitung des Vereins erfolgt durch den Ausschuss, der auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch ein Jahr,
von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Der Ausschuss besteht aus dem Vorstand und den Vertretern
der aktiven und passiven Mitgliedern.
§ 7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den aktiven, passiven und den Ehrenmitgliedern zusammen. Die
Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Sofern mindestens 25 % der Mitglieder eine
außerordentliche Mitgliederversammlung wünschen, ist diese zusätzlich einzuberufen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die
Abstimmung und Wahlen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der
Versammlungsleiter. Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder
erforderlich. Stimmberechtigt sind nur die aktiven, passiven und Ehrenmitglieder. In Fragen, welche die
jugendlichen Mitglieder des Vereins betreffen, haben die Erziehungsberechtigten der jugendlichen Mitglieder
beratende Stimme.
Satzungsgemäß sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Protokollführer niederzuschreiben.
§ 8 AUSTRITT UND AUSSCHLUSS
Die Mitglieder können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ihren Austritt jeweils zum
Jahresende erklären. Mitglieder, die länger als 3 Monate mit den Beiträgen im Rückstand sind, oder das
Ansehen und die Zielsetzung des Vereins schädigen, können durch gemeinsamen Beschluss des
Vorstandes und des Ausschusses ausgeschlossen werden.
§ 9 AUFLÖSUNG
Im Falle der Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen nach
Tilgung der Schulden nicht den Mitgliedern zu.
Es ist mit Zustimmung des zuständigen Finanzamtes dem "Deutschen Harmonika-Verband e.V. Trossingen" zu Übertragen.